GRUNDSÄTZLICH GILT:
- Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich Covid-19 sind jederzeit einzuhalten.
- Das Betreten der Trainingsstätte ist ausnahmslos nicht gestattet, wenn eine Person
Symptome einer Covid-19-Infektion; Grippe- oder Erkältungskrankheit aufweist
bzw. die entsprechenden Krankheiten/Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen
Umfeld der Person aufgetreten sind.
- Die Teilnahme am Trainingsbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr.
- Alle Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten.
- Jeder am Trainingsbetrieb Beteiligte ist selbst dafür verantwortlich, sich über die
aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und
Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten. Personen, die die Regeln
missachten, sind der Trainingsstätte zu verweisen.
Verhaltensregeln für Sportler und Betreuer
- Der Zugang zum Klublokal ist nur für Klubmitglieder gestattet.
- Die im Trainingslokal zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel sind beim Betreten und Verlassen des Klublokals
zu nutzen.
- Generell herrscht beim Betreten des Klublokals Mund-Nasen-Schutz–Pflicht.
- Bei der Sportausübung ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt
leben, eingehalten wird.
- Das Training hat nur mit dem Partner, mit dem man üblicherweise tanzt, zu erfolgen. Partnerwechsel ist zu unterlassen.
- Der Aufenthalt der jeweiligen Gruppen darf nur in angemessenem Zeitabstand erfolgen und dazwischen muss gelüftet werden.
- Eine Durchmischung der Gruppen (der nachfolgenden, und oder der parallel trainierenden im jeweils anderem Saal ist
tunlichst zu unterlassen
- Klubabende, sowie freies Training (BOOGIE) sind bis auf weiteres ausgesetzt.
- Verantwortlich dafür sind die jeweiligen Betreuer.
- Trainingskleidung darf nicht auf der Garderobe platziert werden
- Klubmitglieder, die das Trainingslokal außerhalb der vorgegebenen Trainingszeiten benützen, müssen Tag, Uhrzeit und
Desinfektion im aufliegendem Formular dokumentieren.
HYGIENE-und REINIGUNGSPLAN für
Infrastruktur und Material:
- Die Trainingsstätte muss nach jeder
Trainingseinheit ausreichend aber mindestens alle 2 Stunden für zumindest 10 Minuten belüftet werden.
- Auf jeden Fall desinfiziert werden müssen:
- Alle Türklinken, PC-und Musikanlage, sowie Fenstergriffe und sämtliche Schalter.
- Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände sind nach jedem Training mit Flächendesinfektionsmittel zu reinigen
- Grundreinigung wöchentlich.
- Dies ist vom jeweiligen Trainer zu dokumentieren.
- WC-Anlagen werden täglich gereinigt und desinfiziert,
- Aufzeichnungsplicht!!
- Die Bar darf nicht verwendet werden.
Regelungen zum Verhalten beim
Auftreten einer SARS-COV-2 Infektion:
- Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art (insbesondere jede Form von Atemwegserkrankungen mit oder ohne Fieber,
Durchfall oder der Verlust / die Veränderung des Geschmacks oder Geruchsinnes)
ist für die betroffenen Personen kein Trainingsbetrieb gestattet bzw. ist ein
ggf. laufender Trainingsbetrieb sofort einzustellen und der Vereinsvorstand
umgehend zu informieren.
- Bei einer Covid-Infektion oder einem
Verdachtsfall im näheren Umfeld ist der Vereinsvorstand umgehend zu
informieren, wenn das Klublokal von der betroffenen Person in den vergangenen 28 Tagen benutzt wurde
- Mit der Nutzung des Klublokals stimmt ihr
der Einhaltung der angeführten Maßnahmen zu.
Der
Vorstand